Zusammenfassung: Der Autor skizziert die Regelungsbereiche der RL 2000/78/EG , die jegliche Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit im Berufsleben untersagt und zeigt, dass bestimmte religionsspezifische Feiertage mit diesem Diskriminierungsverbot nicht in Einklang stehen.
Rechtsgrundlagen: Art 2 RL 2000/78/EG ; Art 4 RL 200/78/EG