Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob die Zurverfügungstellung von Kollokationsräumen dem Mietrecht oder dem Pachtrecht zuzuordnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 41 TKG; § 48 TKG; § 1091 ABGB
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Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob die Zurverfügungstellung von Kollokationsräumen dem Mietrecht oder dem Pachtrecht zuzuordnen ist.
Rechtsgrundlagen: § 41 TKG; § 48 TKG; § 1091 ABGB
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