Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt Anwendungsbereich und Zielsetzung des § 28 Abs 2 KSchG, der dem Benützer rechtswidriger allgemeiner Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einräumt, durch eine mittels Konventionalstrafe sichergestellte Unterlassungserklärung eine Verbandsklage zu vermeiden.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 2 KSchG; § 1336 ABGB; § 45 ZPO