§ 2 Abs 11 AMG; § 15 UWG; § 7 EO; § 54 EO
Der OGH beschreibt den Bedeutungsgehalt des Tatbestandselements des "Inverkehrbringens" von Arzneiprodukten in § 2 Abs 11 AMG und legt dar, dass die Verbindlichkeit des Produzenten zur Unterlassung des Inverkehrbringens bestimmter Arzneiprodukte nicht auch eine Rücknahmepflicht bezüglich bereits in Verkehr gesetzter Arzneigüter umfasst.