§ 1151 ABGB; § 19c AZG; § 19d AZG; § 4 Abs 2 ASVG
Der OGH führt aus, dass die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Bedarf, bei dem der Arbeitgeber völlig frei über die Festlegung der Arbeitszeit disponieren kann, keine Rechtsgültigkeit erlangt.