Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob und in welchem Ausmaß der Sacheinlageprüfer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer AG im Fall einer Höherbewertung von Sacheinlagen, die dem Emissionswert der Aktien nicht entspricht, haften.
Rechtsgrundlagen: § 42 AktG; § 150 Abs 3 AktG; § 172 Abs 3 AktG