Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden die Abschnitte 3 bis 8 des allgemeinen Teils des neuen Außerstreitgesetzes (Datum des Inkrafttretens: 01.01.2005) erläutert, die den Inhalt, die verschiedenen Formen und die Rechtswirkung von Beschlüssen, die Möglichkeit eines Abänderungsantrages und Kostenersatzbestimmungen regeln. Weiters gibt die Autorin eine Übersicht über Rechtschutzmöglichkeiten und Zwangsmittel im Außerstreitverfahren.