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Zur Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2004, 847 - 850 Heft 11 v. 1.11.2004

Zusammenfassung: Wilhelm nimmt Stellung zur Auslegung jener Bestimmungen des Entschädigungsfondsgesetzes, die die Rückübertragung von Grundstücken, die während des NS-Regimes entzogen wurden, ablehnen, wenn bereits eine Abweisung eines diesbezüglichen Antrags vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 EFG; § 28 Abs 1 Z 2 EFG; § 37 EFG

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