Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden die ersten zwei Abschnitte des allgemeinen Teils des neuen Außerstreitgesetzes (Datum des Inkrafttretens: 01.01.2005) erläutert, die den Geltungsbereich und die Verfahrensgrundsätze sowie die Rechtsstellung der Parteien näher umschreiben. Weiters zeigt der Autor auch Unterschiedsmerkmale zur Zivilprozessordnung.