§ 15 MSchG
Der OGH erörtert, dass eine Übereinkunft bezüglich der in Anspruch genommenen Dauer des Karenzurlaubs außer in Fällen der Unzumutbarkeit einseitig nicht abgeändert werden kann.
OGH, 19.02.2003, 8 ObA 162/02k
§ 15 MSchG
Der OGH erörtert, dass eine Übereinkunft bezüglich der in Anspruch genommenen Dauer des Karenzurlaubs außer in Fällen der Unzumutbarkeit einseitig nicht abgeändert werden kann.
OGH, 19.02.2003, 8 ObA 162/02k