§ 33 TP 19 Abs 1 GebG
Der VwGH erörtert, dass die Gebührenverbindlichkeit des § 33 TP 19 Abs 1 GebG bereits mit Übertragung der Dispositionsfreiheit über den Geldbetrag begründet wird; das Vorliegen eines bloßen Vorvertrags ändert daran nichts.
VwGH, 06.11.2002, 2002/16/0236