§ 140 ABGB; § 12a FamLAG
Der OGH legt dar, dass der Geldunterhaltsanspruch des nicht im Haushalt des Unterhaltsschuldners lebenden Kindes im Interesse der Schaffung einer steuerlichen Erleichterung für den Unterhaltsschuldner um einen Anteil des Kinderabsetzbetrags sowie der Familienbeihilfe zu kürzen ist.