Zusammenfassung: In dem Beitrag werden datenschutzrechtliche Sachfragen im Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich von Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen erörtert. Einen zentralen Gegenstand der Abhandlung bildet dabei die Darstellung des Geltungsbereichs der 2002 geschaffenen Neuregelung des § 151 GewO, die auch direkt auf die Vorgaben des Datenschutzgesetzes verweist. Nach Beschreibung der Rechtslage für die Gewinnung und Benützung von Daten sowie für den Umgang mit sensiblen Daten, nehmen die Autoren Stellung zu Offenlegungspflichten der Direktmarketingbetriebe, erläutern die Bedeutung sogenannter Robinson-Listen und prüfen einen allfälligen Anspruch der Kunden auf Beseitigung der verwendeten Daten.