Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der lange herrschenden Sanktionspraxis des OGH, der Submissionsabsprachen als strafrechtlichen Betrug qualifizierte, kritisch auseinander. Lurger zeigt die Schwierigkeit des Nachweises eines Vermögensschaden und begrüßt daher die im Rahmen der KartG-Novelle 2002 erfolgte Schaffung der Sanktionsnorm des § 168b StGB. Eine vergleichende Gegenüberstellung von § 146 und § 168b StGB sowie Ausführungen zu einem allfälligen Konkurrenzverhältnis zwischen den beiden Tatbeständen runden den Beitrag schließlich ab.