Zusammenfassung: In dem Beitrag werden arbeitsrechtliche Sachfragen im Zusammenhang mit der privaten Inanspruchnahme von Internetdiensten während der Arbeitszeit erörtert. Die Autoren erläutern, dass eine grundsätzliche Untersagung des Internetgebrauchs durch den Arbeitnehmer nicht zulässig ist, aber auch allfällige Kontrollmaßnahmen des Dienstgebers der Einwilligung des Betriebsrates bzw des einzelnen Dienstnehmers bedürfen. Erwägungen zur allfälligen Verantwortlichkeit der Dienstnehmer für Schädigungen durch einen EDV-Virus runden den Beitrag schließlich ab.