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Die Bundesbetreuung ist keine Gießkanne: Authentische Auslegung der Voraussetzungen

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2003, 885 Heft 12 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Wilhelm leitet aus dem Wortlaut des BBetrG (alte und reformierte Fassung) ab, dass Asylwerber keinen Anspruch auf Übernahme in die Bundesbetreuung besitzen.

Rechtsgrundlagen: § 1 BBetrG

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