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OLG Graz, 12.06.2003, 2 R 78/03p (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2003/346ecolex 2003, 846 Heft 11 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Das OLG Graz erörtert, dass eine GmbH auch in ihrer Funktion als selbständige Handelsvertretung nicht als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 51 Abs 3 Z 2 ASGG qualifiziert werden kann; eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Gründung der GmbH ausschließlich mit dem Ziel der Umgehung arbeitsrechtlicher Vorgaben erfolgte.

OLG Graz, 12.06.2003, 2 R 78/03p

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