§ 1325 ABGB
Der OGH prüft die schadenersatzrechtliche Ausgleichsfähigkeit von psychischen Beeinträchtigungen mittelbar beteiligter, nicht am Unfallort anwesender Angehöriger.
OGH, 12.06.2003, 2 Ob 111/03t
§ 1325 ABGB
Der OGH prüft die schadenersatzrechtliche Ausgleichsfähigkeit von psychischen Beeinträchtigungen mittelbar beteiligter, nicht am Unfallort anwesender Angehöriger.
OGH, 12.06.2003, 2 Ob 111/03t