§ 1118 Fall 2 ABGB; § 33 Abs 2 MRG
Der OGH erörtert, dass ein qualifizierter Rückstand mit der Zahlung des Mietentgelts die Kündigung des Bestandsvertrages rechtfertigt und erläutert die Zugangs- und Inhaltserfordernisse einer Mahnung. Weiters legt er dar, dass der Beweis für ein allenfalls nicht vorliegendes Verschulden am Zahlungsverzug dem Bestandnehmer obliegt.