Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird auf Grundlage des Ministerialentwurfs für ein Eigenkapitalersatzgesetz erläutert, wie eigenkapitalersetzende Forderungsrechte im Insolvenzverfahren zu behandeln sein werden. Der Autor erörtert, dass sie nach den Konkursforderungen zu begleichen sind und ebenso wie diese im Zwangsausgleich eine Kürzung erfahren. Weiters beschreibt der Verfasser die insolvenzrechtliche Rechtslage für Gebrauchsüberlassungen und für Sicherstellungen der Gesellschafter für Kredite dritter Personen.