Zusammenfassung: Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag, wie eigenkapitalersetzende Gesellschafterkredite in der Bilanz, im Jahresabschluss sowie beim Überschuldungsstatus anzusetzen bzw zu kennzeichnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 11 EKEG-E; § 9 EKEG-E; § 236 HGB; § 67 Abs 3 KO