§ 10 Abs 2 MSchG; § 10a Abs 3 MSchG; § 10 Abs 1 Z 1 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10a Z 3 MSchG; Art 5 Abs 3 lit c MarkenRL
Der OGH erörtert die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Unterlassungsanpruchs des Markeninhabers nach § 10 Abs 2 MSchG und erläutert, dass der Tatbestandsbegriff des "Inverkehrbringens" in § 10a Z 3 MSchG nicht zwischen inländischem und ausländischem Geschäftskreis differenziert.