Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die durch GewRÄG bedingten Neuregelungen bei den Gewährleistungsbestimmungen des KSchG erörtert. Der Autor nimmt Stellung zum Ort der Verbesserung und der Tragung des Verbesserungsaufwands und prüft die Zulässigkeit der Ausschließung oder Einschränkung der Gewährleistungsrechte. Weiters behandelt er den neugeschaffenen Gewährleistungsanspruch für Montagemängel und erläutert die Gültigkeitsvoraussetzungen und Rechtswirkungen vertraglicher Garantieerklärungen.