Zusammenfassung: Die Autorin nimmt Bezug auf die durch das GewRÄG bedingten Rechtsänderungen im Gewährleistungsrecht und prüft, welche Gewährleistungsrechte Reisende bei einer Schlechterfüllung des Reiseveranstaltungsvertrags besitzen, wobei sie auch die Reiseveranstaltungsvertrags näher definiert.
Rechtsgrundlagen: § 31b KSchG; § 1167 ABGB; § 932 ABGB; § 31e KSchG; § 933 ABGB