§ 3 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG; § 17 Abs 1 BewG
Der VwGH erörtert die steuerrechtliche Einordnung eines zinslosen Kredits zwischen Familienangehörigen und legt dar, dass dafür Schenkungssteuer zu entrichten ist. Weiters legt der VwGH dar, wie der Umfang der Zuwendung zu bemessen ist.