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OGH, 13.09.2000, 4 Ob 198/00x (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtReinhard Schandaecolex 2001/55ecolex 2001, 129 - 130 Heft 2 v. 1.2.2001

§ 43 ABGB

Der OGH prüft in dieser Entscheidung, ob die Verwendung einer privaten Domainbezeichnung bundesheer.at schutzwürdige Interessen der Republik Österreich verletzt, was einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen könnte.

OGH, 13.09.2000, 4 Ob 198/00x

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