Zusammenfassung: Der Autor analysiert eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 1999, in der dieser darlegte, dass der Festlegung des Dienstortes im Arbeitsvertrag nur dann Rechtsverbindlichkeit zukommt, sofern gleichzeitig das Fehlen jeglicher Abänderungsmöglichkeit ausbedungen wurde. Gerlach weist nach, dass somit jede Anweisung zu einem Wechsel des Dienstortes Vertragswidrigkeit begründet, sodass keine Interessensabwägung oder Billigkeitskriterien zu beachten sind.