Zusammenfassung: Was sind die Rechtsfolgen, wenn beim Werkvertrag der Auftraggeber einen untauglichen Stoff beistellt oder eine unrichtige Weisung erteilt? Mit den Folgen bei der Verletzung der Prüf- und Warnpflicht setzt sich dieser Beitrag eingehend auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 1168 a ABGB