§ 43 Abs 2 EO; § 44 EO; § 331 EO
Der OGH äußert sich in dieser Entscheidung zur Sicherheitsleistung bei mehreren Exekutionsarten. Die Aufschiebung der Exekution kann für einzelne Exekutionsarten beantragt werden. Dabei sind die Sicherheitsleistungen für jede Exekutionsart einzeln festzusetzen.