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Verjährung der Folgeschäden bei Nichteinklagung des Primärschadens

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2000/258ecolex 2000, 649 - 650 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 1489 ABGB

Bei Einklagen von Erstschäden ist eine Vereinbarung zwischen Geschädigtem und Schädiger über Folgeschäden oder eine Feststellungsklage erforderlich, um die Verjährung der Folgeschäden zu verhindern.

OGH 24.9.1999, 2 Ob 362/97t

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