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Unterhaltsverzicht auch im Fall der Not gilt nicht bei Not

WirtschaftsrechtAlexander Spundaecolex 2000/173ecolex 2000, 426 Heft 6 v. 1.6.2000

§ 55 a EheG; § 94 ABGB

Wird bei einer einvernehmlichen Scheidung die Gewährung eines Unterhaltes auch für den Fall der Not (= Umstandsklausel) ausgeschlossen, kann die Berufung auf die Umstandsklausel dennoch sittenwidrig sein, wenn der Begünstigte nachträglich unerwartet in Not gerät.

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