§ 55 a EheG; § 94 ABGB
Wird bei einer einvernehmlichen Scheidung die Gewährung eines Unterhaltes auch für den Fall der Not (= Umstandsklausel) ausgeschlossen, kann die Berufung auf die Umstandsklausel dennoch sittenwidrig sein, wenn der Begünstigte nachträglich unerwartet in Not gerät.