Zusammenfassung: Der Autor geht der Frage nach, wer eine Betriebsversammlung einberufen kann, wenn sich der Betriebsrat dazu weigert.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 ArbVG
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Zusammenfassung: Der Autor geht der Frage nach, wer eine Betriebsversammlung einberufen kann, wenn sich der Betriebsrat dazu weigert.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 ArbVG
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