Zusammenfassung: Änderungen im Karenzrecht führen einen selbständigen Anspruch des Vaters auf Karenzurlaub ein und sehen eine Teilung des Karenzurlaubes sowie die Möglichkeit der gleichzeitgen Konsumation des Urlaubes der Eltern vor. Weiters ist eine Flexibilisierung der Teilzeitbeschäftigung und eine Änderung der Meldefristen vorgesehen.
Rechtsgrundlagen: MSchG; EKUG; KGG