§ 397 EO
Mit dem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung kann auch eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung bekämpft werden.
OGH 23.11.1999, 4 Ob 294/99k
§ 397 EO
Mit dem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung kann auch eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung bekämpft werden.
OGH 23.11.1999, 4 Ob 294/99k