§ 1327 ABGB
Der OGH äußert sich in dieser Entscheidung zum Umfang der Schadenersatzpflicht nach § 1327 ABGB. Der OGH versteht den nach dem Gesetz gebührenden Unterhalt als Mindestgrenze. Der gesetzliche Unterhalt steht auch dann zu, wenn der tatsächlich gezahlte Unterhalt niedriger war.