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Mindestanspruch nach § 1327 ABGB

Wirtschaftsrechtecolex 2000/79ecolex 2000, 199 - 200 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 1327 ABGB

Der OGH äußert sich in dieser Entscheidung zum Umfang der Schadenersatzpflicht nach § 1327 ABGB. Der OGH versteht den nach dem Gesetz gebührenden Unterhalt als Mindestgrenze. Der gesetzliche Unterhalt steht auch dann zu, wenn der tatsächlich gezahlte Unterhalt niedriger war.

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