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Scheidungsverfahren kann Teilungshindernis sein

Wirtschaftsrechtecolex 2000/78ecolex 2000, 199 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 830 ABGB; § 81 EheG

Ein anhängiges Scheidungsverfahren kann ein Hindernis für die Teilungsklage nach § 830 ABGB darstellen. Ist zu erwarten, dass die Aufteilung nach den §§ 81 ff EheG ein anderes Ergebnis herbeiführt als eine Teilungsklage nach § 830 ABGB, kann im Verfahren über die Teilungsklage der Einwand der Unzeit erhoben werden.

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