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Rechtsmittellegitimation im Liegenschaftsteilungsverfahren

Wirtschaftsrechtecolex 2000/86ecolex 2000, 202 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 32 LiegTeilG; § 9 AußStrG

Zur Rekurserhebung ist nur jemand legitimiert, dessen bücherlichen Rechte durch eine Eintragung verletzt wurden. Die Verletzung von schuldrechtichen Ansprüchen begründet keine Rechtsmittellegitimation.

OGH, 31.8.1999, 5 Ob 198/99z

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