Zusammenfassung: Ein Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer eine Kaution nur zur Sicherung arbeitsvertraglicher Schadenersatzansprüche verlangen (§ 1 KautSchG). Die Einhaltung dieser Bestimmung ist insbesondere im Konkurs des Arbeitgebers von großer Bedeutung. Der Autor untersucht die Folgen einer gesetzwidrig bestellten Kaution auf den Rückforderungsanspruch des Arbeitnehmers.
Rechtsgrundlagen: § 37 EO; § 44 KO; § 1 KautSchG; § 1 IESG