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Zum Begriff der vertikalen Vertriebsbindung

WirtschaftsrechtHanno Wollmannecolex 2000/100ecolex 2000, 216 - 217 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: § 30 a KartG ist auf alle Arten von- nachfrage- oder angebotsbeeinflussenden Bindungen zwischen Unternehmen auf verschiedener Wirtschaftsstufe anwendbar. Eine Beschränkung auf bloß mehrstufige Vertriebssysteme besteht nicht.

OGH als KOG, 20.12.1999, 16 Ok 6/99

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