§ 3 Abs 1 KommStG; § 16 Abs 2 KommStG
Eine Finanzierungsgarantie-Gesellschaft unterliegt der Kommunalsteuerpflicht. Eine im GarantieG vorgesehene Befreiungsvorschrift ist im Bereich der Kommunalsteuer nicht anwendbar.
VwGH, 13.10.1999, 99/13/0010
§ 3 Abs 1 KommStG; § 16 Abs 2 KommStG
Eine Finanzierungsgarantie-Gesellschaft unterliegt der Kommunalsteuerpflicht. Eine im GarantieG vorgesehene Befreiungsvorschrift ist im Bereich der Kommunalsteuer nicht anwendbar.
VwGH, 13.10.1999, 99/13/0010