§ 39 AngG; § 1163 ABGB; § 8 ÄrzteG; § 31 ÄrzteausbidlungsVO
Welchen Inhalt ein Dienstzeugnis haben muss, ist abgesehen von Mindestangaben gesetzlich nicht geregelt. Die Formulierung des Dienstzeugnisses steht dem Dienstgeber frei.
OGH, 29.9.1999, 9 ObA 185/99t