§ 880 a ABGB; § 937 ABGB; § 1295 ABGB
Die Entscheidung gibt Aufschluss darüber, unter welchen Voraussetzungen die Rückgarantin, welche von der garantieauszahlenden Erstgarantin aus der Rückgarantie in Anspruch genommen wird, den Einwand des Rechtsmissbrauches erheben kann.