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Aufrechnungseinrede unterbricht Verjährung

Wirtschaftsrechtecolex 2000/315ecolex 2000, 797 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 1497 ABGB

Eine im Vorprozess gestellte Aufrechnungseinrede wirkt verjährungsunterbrechend. Die Unterbrechung wirkt allerdings nur bis zur Höhe der Klageforderung im Vorprozess.

OGH 28.6.2000, 6 Ob 43/00t

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