§ 1489 ABGB
Der OGH äußert sich in dieser Entscheidung zum Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen. Die Anzeige des Mieters betreffend einen Wassereintritt an den Hauseigentümer bzw. -verwalter löst den Beginn der Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen den Generalunternehmer noch nicht aus, wenn der Kausalzusammenhang für den Geschädigten nur durch Sachverständigengutachten erkennbar wird.