Zusammenfassung: Der Beitrag skizziert die Geltung der ÖNORM A 2050 im Unter- und Oberschwellenbereich. Weiters werden Neuerungen im Oberschwellenbereich, beim Rechtsschutz und bei der Gebührenpflicht vorgestellt.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 4 BVergG; Önorm A 2050