Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag widmet sich den Inhalten des mit 1.7.2012 in Ungarn in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuches. Der Schwerpunkt liegt auf dem Individualarbeitsrecht, insbesondere die Punkte Kündigung und Urlaub werden behandelt, ebenso wie das Verhältnis von Gesetz, Kollektivvertrag und Einzelarbeitsvertrag. Dabei wird an mehreren Stellen deutlich, dass das ungarische Arbeitsrecht nun arbeitgeberfreundlicher geworden ist.

