Zusammenfassung: Der Beitrag fasst mehrere Änderungen in der kroatischen Abgabenordnung zusammen, die insgesamt das Ziel haben, die "Steuermoral" der Abgabepflichtigen zu erhöhen. So wird das Steuergeheimnis etwas aufgeweicht und Haftungsbestimmungen für Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften verschärft.
Rechtsgrundlagen: Art 8 Abs 7 hrAO; Art 26a hrAO; Art 40a hrAO; Art 41 hrAO

