Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, inwieweit inländische Schiedssprüche der kroatischen Wirtschaftskammer im Rahmen der Anordnung der Vollstreckung von ordentlichen kroatischen Gerichten geprüft werden müssen.
Rechtsgrundlagen: Art 39 Abs 1 hrSGG; Art 36 Abs 2 lit 2 hrSGG

