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Polen - Erwerb eines Erbnießbrauchrechts durch Prokurist einer Kapitalgesellschaft bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung

ZivilrechtJudikaturMag. phil. Dr. Alexander Patscheastlex 2011, 118 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Das polnische OG hatte sich in vorliegender Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Erwerb eines Erbnießbrauchsrechts durch einen Prokuristen einer Kapitalgesellschaft ein zustimmungspflichtiges Rechtsgeschäft darstellt.

Rechtsgrundlagen: Art 15 § 1 plHGG

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