Zusammenfassung: Das polnische OG hatte sich in vorliegender Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Erwerb eines Erbnießbrauchsrechts durch einen Prokuristen einer Kapitalgesellschaft ein zustimmungspflichtiges Rechtsgeschäft darstellt.
Rechtsgrundlagen: Art 15 § 1 plHGG

